Grundsätzlich ist die scan-tec GmbH bei der Wahl der Prüfmittel frei.
Für das Angebot werden zur Wahl der Prüfmittel folgende Kriterien herangezogen: Wirtschaftlichkeit, Messunsicherheit, Auflösung des Messsystems und Zugänglichkeit.
5)
Die Vorgabe von Messstrategien, Messorten oder Messmitteln durch den Auftraggeber, ist nur in der Angebotsphase möglich.
Die Dokumentation der Vorgaben hat durch den Auftraggeber zu erfolgen.
In der Auftragsphase werden entsprechende Vorgaben oder Änderung von Vorgaben als Mehraufwand extra in Rechnung gestellt.
Die scan-tec GmbH kann im Härtefall die Umsetzung der Forderungen ablehnen.
6)
Die Auswahl der Messorte bei der Angebotsoption "inklusive Mehrfachexistenzen" obliegt dem Mitarbeiter der Firma scan-tec GmbH,
wenn nicht in der Angebotsphase diese Messorte durch den Auftraggeber benannt wurden.
7)
Die gesetzliche Pflicht zur Archivierung erstreckt sich nur auf Prüfergebnisse.
Es bleibt der scan-tec GmbH freigestellt Rohdaten zu speichern, oder nicht, es sei denn im Angebot wurde dies ausdrücklich vereinbart.
8)
Den Warenanlieferungen ist ein Lieferschein bei zulegen, der die Bauteile eindeutig inklusive Revisionsstand spezifiziert.
Sollen explizit die Seriennummern der Bauteile des Auftraggebers im Prüfbericht genannt werden, so sind diese auf dem Lieferschein mit anzugeben. Spätere Änderungen an
Dokumenten auf Wunsch des Auftraggebers werden extra in Rechnung gestellt.
9)
Mit Zusendung von Daten (Skizzen, Zeichnungen, CAD-Daten, Fotos, etc..) via Standard-Email zu Postfächern der scan-tec GmbH verlieren sämtliche Geheimhaltungsvereinbarungen
mit dem Kunden ihre Gültigkeit.
10)
Es wird weder Konformität geprüft noch ausgesprochen.
11)Die Angebotsbedingungen werden nach Auftrags- bzw. Bestelleingang automatisch Vertragsbestandteil.